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Alt 22.08.2010, 22:41   #1
ranger
Jungfrau
 
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 4
ranger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich
Standard habt ihr tips um seine ex wieder zu bekommen?

Hallo erst ma bin neu hier und hab schon ein problem. erst ma die zu mir bin ein 32 jähriger steinbock der gerne über sex spricht, das is auch ein grund für meine anmeldung in diesen forum.

So zu meinen problem: Meine partnerin hat sich von mir heute nach 4 1/2 jahtren von mir getrennt. Ich weiß das ich da auch zum teil schuld dranne bin aufgrund meines verhaltens ihr gegenüber nur sie kam heute vom klassentreffen wieder und hat es mir mitgeteilt. das war für mich erst ma nen schok und ich möchte das nich das es vorbei is, da wir in den jahren so einiges erlebt haben und ne gemeinsame tochter haben. Habt ihr vielleicht tips wie man da was retten kann?

Geändert von ranger (22.08.2010 um 22:42 Uhr). Grund: verschrieben
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Alt 23.08.2010, 08:51   #2
lieberKerl
Frühreife(r)
 
 
Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 67
lieberKerl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich
Standard

Hi und herzlich willkommen,

ein schnelles Patentrezept gibt`s wohl dafür nicht. Aber wenn Du schonmal weißt, was DU in der Beziehung falsch gemacht hast, ist das ein guter Ansatzpunkt für Verbesserungen.

Ganz wichtig: gib Ihr Zeit! Ist die Liebe, das Vertrauen oder was auch immer dahin, braucht es sehr lange dies wieder aufzubauen.

Und vergeß nicht mit Ihr darüber zu reden: wie steht Sie zu Eurer Beziehung? Sieht Sie noch eine Chance oder hat Sie bereits eine neue Liebe und Dich bereits aufgegeben? Die Entscheidung hat Sie ja hoffentlich nicht spontan getroffen, weil Sie vielleicht Ihrer Jugendliebe auf dem Klassentreffen begegnet ist?

Aber bitte: nimmt nicht Eure gemeinsame Tochter als alleinigen Grund zusammen zu bleiben. Ich denke es ist besser, wenn die Kinder in klaren Verhältnissen aufwachsen anstatt Tag für Tag mit Frust, Ärger und Streit konfrontiert zu werden.
lieberKerl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2010, 12:13   #3
ranger
Jungfrau
 
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 4
ranger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich
Standard

Sie sagt das die liebe zum großen teil dahin is, ich habe mit ihr auch in ruhe gesprochen und sie meint das sie nich mehr kann und die kleine nehme ich nich als grund zum zusammen bleiben, sie is nun mal meine große liebe. Habe ihr denn vorschlag gemacht das wir noch ein wenig warten so 1-2 wochen und wenn dann von meiner seite keine resultate kommen das es dann halt so is, werd ma abwarten was sie dazu sagt habe ihr erst ma ein bis 2 tage bedenkzeit eingeräumt. Auf den klassentreffen hat sie ihre besten freunde von früher wieder getroffen und zum teil mit denen drüber gesprochen, jetzt weiß ich nich ob die auch ihren teil dazu beitragen. Hat es von euch schon jemand mal geschafft seine/n ex wieder zu bekommen?

Tja nun is es soweit die bez. is hin und die härte is sie will nach hanburg ziehen und unsere tochter mitnehmen gute 200 km von hier entfernt, is echt hart für mich weiß auch net was ich da machen soll ich liebe meine tochter überalles geht das das sie sie einfach so mit nimmt und ich zusehen kann wie ich die kleine zu sehen bekomme. Soll das etwa ne vater tochter bez. am tele. werden und das ich sie nur alle 2-3 wochen sehen das kann doch nich sein sowas.

Bitte um rat von euch usern was man da machen kann.
ranger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 20:29   #4
Nischa
Jungfrau
 
 
Registriert seit: 22.08.2010
Beiträge: 19
Nischa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Weiblich
Standard

Gemeinsames Sorgerecht? Soweit ich weiß, darf die Mutter dann nicht einfach mit dem Kind abhauen.
Nischa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 23:47   #5
ranger
Jungfrau
 
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 4
ranger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich
Standard

Zitat von Nischa

Beitrag anzeigen
Gemeinsames Sorgerecht? Soweit ich weiß, darf die Mutter dann nicht einfach mit dem Kind abhauen.
Ja das sorgerecht haben wir beide dann liegt so das abr hier in unserer gemeinsamen wohnung weiß jetzt nur nich ob ich da irgendwelche rechte habe und was ich da machen kann.
ranger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 07:15   #6
derDirk
Frühreife(r)
 
 
Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 56
derDirk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich Geprüftes Mitglied
Standard

Gott sei dank musste ich diese Erfahrung nie machen. Ich finde es auch nicht toll die Rolle des Buhmanns zu übernehmen und aber ich schalte mich nun hier mal ein.
Ich muss noch dazu sagen das ich kein Jurist bin.

Zitat von ranger

Beitrag anzeigen
werden und das ich sie nur alle 2-3 wochen sehen das kann doch nich sein sowas.

Bitte um rat von euch usern was man da machen kann.
Leider muss ich Dir mitteilen doch. Es ist leider so.
Grund:
Das Kind braucht ein festes Umfeld (z.B. Freundschaften, Schule usw)
Eine Woche bei Dir wohnen und die andere dort geht nicht.

Und wenn das Kind nichtehelich ist, hast Du kein Sorgerecht.
http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl51-001.shtml (Sorgerecht für nichteheliche Kinder)

Das einzige was Du machen könntest, währe das alleinige Sorgerecht zu erstreiten(Anwalt nehmen, Schmutzige Wäsche waschen und eine Unfähigkeit zur Erziehung beweisen). Schwer zu bewerkstelligen und geringe Erfolgschance. Und dieser Schuss kann aber auch gewaltig nach hinten los gehen wie bei enem Bekannten von mir!!!! Ihr wurde das Sorgerecht entzogen, aber ihm nicht zugesprochen. Was das für das Kind heist kann sich jeder denken.

Jeder Schritt den du jetzt einleitest, wird eine Auswirkung auf das spätere Verhalten deiner Ex haben.

Mein persölicher Rat, auch wenn es sich hart anhört...
Nehme es so hin und verschlimmere die Lage nicht. Verärgere nicht die Frau, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. So kannst Du wenigstens das bisschen Zeit, was sie Dir zugesteht, mit deiner Tochter genießen.

Um dies zu diskutieren und Rat einzuholen ist das hier, glaube ich, das falsche Forum.


Sry, das ich Dir dazu nicht anders schreiben kann.
__________________
MfG
Dirk

Geändert von derDirk (25.08.2010 um 08:31 Uhr).
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Alt 25.08.2010, 12:46   #7
Nischa
Jungfrau
 
 
Registriert seit: 22.08.2010
Beiträge: 19
Nischa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Weiblich
Standard

Zitat:


Das BVerfG entschied über die Vereinbarkeit von § 1626 a BGB mit dem Grundgesetz. Nach dieser Vorschrift steht die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind zunächst allein der Mutter zu. § 1626 a BGB lautet:

„ (Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen)

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.“
Wenn tatsächlich beide das Sorgerecht haben, darf sie sich garnicht aus dem Staub machen und das Kind mitnehmen.
Setz dich da am besten mal mit jemandem zusammen, der wirklich Ahnung davon hat.
Nischa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 14:17   #8
derDirk
Frühreife(r)
 
 
Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 56
derDirk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich Geprüftes Mitglied
Standard

In der Reallität sieht das so aus, dass noch nicht mal ein verheirateter Mann, ohne triftigen Grund ,dass Sorgerecht bekommt. wenn die Frau es nicht freiwillig abtritt.
und das Kind ist noch nicht alt genug um es zu entscheiden.

Und sie kann hinziehen wo sie will und erst mal mit Kind.... Bis ein Gericht was anderes enstschieden hat.

Lass dich bitte von einem Anwalt beraten und wenn er Rechtsteit erwähnt...
Überlege....: BITTE
Ob Du von deiner Tochter nicht mehr hast, wenn ihr euch hinterher nicht immer um die "Besuchspflichttage" streitet.

@Nischa: SRY lass den bitte nicht blind in einen Rechtstreit rennen... Wo die sich noch hoch putschen und hinterher sich nur noch um das Kind streiten... Ich kenn genügend Beispiele.


Bitte Bitte Schließen
__________________
MfG
Dirk

Geändert von derDirk (25.08.2010 um 14:26 Uhr).
derDirk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2010, 13:45   #9
ranger
Jungfrau
 
 
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 4
ranger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich
Standard

Erst ma danke für eure auskunft werd mir jugendamt mässig und anwalt mässig weiterhelfen lassen. Ich muss doch auch irgendwelche rechte haben als vater und das sorgerecht tragen wir beide, die kleine ist hier gemeldet und trägt meine nachnamen und damit liegt doch das abr hier in der wohnung oder etwa nich.
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Alt 26.08.2010, 18:09   #10
derDirk
Frühreife(r)
 
 
Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 56
derDirk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Männlich Geprüftes Mitglied
Standard

Mit die Wohnung hat das nichts zu tun, die kleine ist dort gemeldet,das ist aber auch alles.
Der, der das Sorgerecht bekommt, hat dann auch ein sogenantes Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf dann bestimmen wo die kleine lebt.
http://www.allein-erziehend.net/Info...mungsrecht.htm

Du hast dann ein Besuchsrecht des Vaters http://www.familienrecht-heute.de/sc...angsrecht.html

Das einzige was Du eigentlich noch tun kannst, ist zu versuchen das Ihr das im guten beendet.
Rede mit Ihr in ruhe darüber, wie Ihr das regeln wollt.
Dann gibt es hinterher kein Streit und Du bekommst die vielleicht nicht nur an den Pflichttagen....


Das fällt aber alles nicht mehr unter das angegebene Thema.

Deswegen bitte umbenennen teilen oder schliessen
__________________
MfG
Dirk

Geändert von derDirk (26.08.2010 um 18:42 Uhr).
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